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Grundsätze für die Berufsausübung als Personalberater

 

1. Die Suche nach Fach- und Führungskräften ist eine spezialisierte Dienstleistung, der im Rahmen
    der Personalberatung besondere Bedeutung zukommt.


2. Tätigkeiten, die mit den Interessen des Auftraggebers nicht vereinbar sind, dürfen nicht Bestandteil
    der Beratungsleistungen sein. Zu solchen unvereinbaren Leistungen gehört insbesondere die
    Plazierung von Arbeitssuchenden in deren Auftrag gegen Entgelt (Vermittlung).


3. Seriöse und qualifizierte Personalberater werden grundsätzlich nur im Rahmen eines ihnen nach-
    weislich erteilten Beratungsauftrages tätig. Dies stellt sicher, daß nur solche Personalberater
    und deren Mitarbeiter mit der Abwicklung von Beratungsaufträgen betraut werden, die professionelle
    Arbeit, persönliche Integrität und Vertrauenswürdigkeit erwarten lassen. Professionelle Arbeit
    liegt dann vor, wenn unter Einhaltung der Kosten- und Zeitbudgets und Beachtung der Berufsgrund-
    sätze ein optimaler Klientennutzen erreicht wird.


4. Es werden nur Beratungsaufträge übernommen, für deren Durchführung die erforderlichen Fähig-
    keiten, Kenntnisse sowie zeitlichen Kapazitäten vorhanden sind. Die Projektleitung liegt stets
    in den Händen eines Personalberaters, der gegenüber dem Klienten die Verantwortung für  die
    Durchführung des Auftrages übernimmt.


5. Die nach diesen Grundsätzen durchgeführte Personalberatung ist keine makelnde, vermittelnde

    Tätigkeit, sondern eine beratungsintensive Dienstleistung für Unternehmen mit dem Ziel eines
    langfristig befriedigenden Ergebnisses.


6. Nach diesen Grundsätzen arbeitende Personalberater unterrichten ihre Klienten vor der Annahme
    eines Auftrages über potentielle Interessenkonflikte sowie über jede Restriktion, die sich für die
    Ausführung des Auftrages aus anderen Kundenbeziehungen ergeben oder den Suchprozeß
    beeinflussen kann.


7. Die Beratungsleistung wird im Auftrag nach Art und Umfang sowie zu erwartendem Ergebnis
    definiert. Die Höhe des Honorars, ob Fest- oder Zeithonorar wird eindeutig festgelegt.


8. Die regelmäßige Information des Auftraggebers über den Fortgang der Auftragsdurchführung,
    die dem Klienten die Möglichkeit zu lenkenden Eingriffen gibt, sowie die vertrauliche Behandlung
    aller erlangten Informationen sind Selbstverständlichkeiten.


9. Aus den oben genannten Gründen ist es sowohl für den Auftraggeber als auch für potentielle
    Kandidaten wesentlich angenehmer und erfolgversprechender, von einem in diesem Sinne arbei-

    tenden seriösen Personalberater betreut zu werden.


RNI International führt seine Projekte unter Beachtung der oben genannten Grundsätze
durch.