Grundsätze für die
Berufsausübung als Personalberater
1. Die Suche nach
Fach- und Führungskräften ist eine spezialisierte
Dienstleistung, der im Rahmen
der Personalberatung besondere Bedeutung zukommt.
2. Tätigkeiten, die mit den Interessen des Auftraggebers nicht
vereinbar sind, dürfen nicht Bestandteil
der Beratungsleistungen sein. Zu solchen
unvereinbaren Leistungen gehört insbesondere die
Plazierung von Arbeitssuchenden in deren Auftrag
gegen Entgelt (Vermittlung).
3. Seriöse und qualifizierte Personalberater werden
grundsätzlich nur im Rahmen eines ihnen nach-
weislich erteilten Beratungsauftrages tätig.
Dies stellt sicher, daß nur solche Personalberater
und deren Mitarbeiter mit der Abwicklung von
Beratungsaufträgen betraut werden, die professionelle
Arbeit, persönliche Integrität und
Vertrauenswürdigkeit erwarten lassen. Professionelle Arbeit
liegt dann vor, wenn unter Einhaltung der Kosten-
und Zeitbudgets und Beachtung der Berufsgrund-
sätze ein optimaler Klientennutzen erreicht
wird.
4. Es werden nur Beratungsaufträge übernommen, für deren
Durchführung die erforderlichen Fähig-
keiten, Kenntnisse sowie zeitlichen Kapazitäten
vorhanden sind. Die Projektleitung liegt stets
in den Händen eines Personalberaters, der
gegenüber dem Klienten die Verantwortung für die
Durchführung des Auftrages übernimmt.
5. Die nach diesen Grundsätzen durchgeführte Personalberatung
ist keine makelnde, vermittelnde
Tätigkeit, sondern eine beratungsintensive Dienstleistung für
Unternehmen mit dem Ziel eines
langfristig befriedigenden Ergebnisses.
6. Nach diesen Grundsätzen arbeitende Personalberater unterrichten
ihre Klienten vor der Annahme
eines Auftrages über potentielle
Interessenkonflikte sowie über jede Restriktion, die sich für
die
Ausführung des Auftrages aus anderen
Kundenbeziehungen ergeben oder den Suchprozeß
beeinflussen kann.
7. Die Beratungsleistung wird im Auftrag nach Art und Umfang sowie zu
erwartendem Ergebnis
definiert. Die Höhe des Honorars, ob Fest- oder
Zeithonorar wird eindeutig festgelegt.
8. Die regelmäßige Information des Auftraggebers über
den Fortgang der Auftragsdurchführung,
die dem Klienten die Möglichkeit zu lenkenden
Eingriffen gibt, sowie die vertrauliche Behandlung
aller erlangten Informationen sind
Selbstverständlichkeiten.
9. Aus den oben genannten Gründen ist es sowohl für den
Auftraggeber als auch für potentielle
Kandidaten wesentlich angenehmer und
erfolgversprechender, von einem in diesem Sinne arbei-
tenden seriösen Personalberater betreut zu werden.
RNI International führt seine Projekte
unter Beachtung der oben genannten Grundsätze
durch.